AGB für Unternehmen
Zustandekommen des Vertrags / Änderung des Vertrags
- Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf alle Vertragsverhältnisse mit Arbeitgebern Anwendung, für die diese AGB vereinbart werden. Der Einbindung von allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch dann, wenn Geschäftsbedingungen des Kunden in vertraglichen Unterlagen beigefügt sind oder in Bezug genommen werden sowie, wenn Superheldin in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Vertragspartners Leistungen ausführt oder annimmt.
- Die Angebote von Superheldin sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn Superheldin die Annahme des Angebots zugegangen ist. Die Annahme des Angebots ist in Textform (E-Mail) zulässig. Ausdrücklich als verbindlich bezeichnete Angebote sind seitens der Superheldin für einen Zeitraum von einem Monat ab Zugang des Angebots verbindlich.
- Das Angebot der Superheldin auf Seiten der Arbeitgeber richtet sich allein an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliches Sondervermögen und ist nicht an Verbraucher gerichtet. Der Kunde sichert zu, Leistungen nicht als Verbraucher in Auftrag zu geben.
Soweit der Vertragsabschluss direkt über die Plattform erfolgt, gibt der Kunde durch das Anklicken der Schaltfläche „Buchen“ im Rahmen des Bestellprozesses für eine Jobanzeige, ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages zur Veröffentlichung der Jobanzeige ab. Superheldin wird den Eingang des Angebots unverzüglich bestätigen. Die Eingangsbestätigung stellt keine Annahme des Angebots dar. Die Annahme kann ausdrücklich oder durch die Veröffentlichung der Jobanzeige erfolgen. Die automatische Eingangsbestätigung stellt noch keine Vertragsannahme dar. Superheldin behält sich das Recht vor, die Anzeige vor der Veröffentlichung zu prüfen und gegebenenfalls abzulehnen.
Leistungen von Superheldin
- Superheldin betreibt unter der URL www.Superheldin.io eine Plattform für Stellenanzeigen. Auf der Plattform können Unternehmen Stellenanzeigen schalten und von Jobsuchenden angesprochen werden. Darüber hinaus bietet Superheldin Agenturdienstleistungen, wie das Entwerfen und Schalten von Kampagnen in sozialen Medien an. Die Plattform richtet sich auf der Arbeitnehmerseite gezielt an Frauen.
- Die konkret zu erbringenden Leistungen im jeweiligen Fall sowie die dafür zu zahlende Vergütung richten sich nach dem zwischen Superheldin und dem Kunden geschlossenen Vertrag.
- Im Falle von sog. Multipostings, d.h. Anzeigen, in denen mehrere Stellen ausgeschrieben werden, gelten die Preise pro Anzeige für jede der ausgeschriebenen Stellen in dem Multipost, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde.
- Sofern im Rahmen von Agenturdienstleistungen die Erstellung von Materialen vereinbart wurde, wird Superheldin diese in Absprache mit dem Kunden erstellen. Eine Veröffentlichung der Materialien erfolgt erst nach der Freigabe durch den Kunden. Superheldin wird dem Kunden die Materialen zum in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitpunkt zur Freigabe in elektronischer Form übersenden. Sofern in der Leistungsbeschreibung kein Zeitpunkt für die Übersendung vorgesehen ist, steht dieser im Ermessen von Superheldin. Der Kunde hat innerhalb von sieben (7) Tagen nach Erhalt der Materialien schriftlich (E-Mail genügt) die Freigabe zu erklären oder Änderungswünsche mitzuteilen. Äußert sich der Kunde nicht innerhalb der Frist, gilt die Freigabe als erteilt und Superheldin veröffentlicht die Materialen.
- Für den Kunden erstellte Materialen dürfen ausschließlich im Rahmen von Stellenanzeigen auf der Plattform von Superheldin, im Rahmen von Kampagnen von Superheldin oder für Werbung der Stellenanzeigen auf der Plattform von Superheldin verwendet werden, abweichendes gilt nur nach Vereinbarung in Textform mit Superheldin.
- Sofern die Parteien die Platzierung von Stellenanzeigen als „Topjobs“ vereinbaren, schuldet Superheldin zwar eine prominente Platzierung der Stellenanzeige, jedoch hat der Kunde keinen Anspruch auf eine konkrete Platzierung der Stellenanzeige.
- Im Fall der Vereinbarung von Leistungen die auf Social Media Kanälen zu erbringen sind, insbesondere die als „Talentfilter“ bezeichnete Leistungen, erkennt der Kunde an, dass Superheldin keinen Einfluss auf die Betreiber der jeweiligen Sozial Media Plattformen oder Ihrer Nutzer hat. Superheldin haftet daher weder für die Erreichbarkeit der jeweiligen Plattform, deren Entscheidung zur Löschung von Beiträgen oder für die Anzahl an Betrachtungen der jeweiligen Beiträge.
- Superheldin ist stets um eine möglichst konstante Verfügbarkeit der Jobplattform bemüht, garantiert jedoch keine spezifische Verfügbarkeit. Die Verfügbarkeit ist von einer Vielzahl von Faktoren abhängig, auf die Superheldin selbst keinen Einfluss hat. Dennoch wird Superheldin sich darum bemühen, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten außerhalb der statistisch gemessenen Hauptnutzungszeiten durchzuführen. In bestimmten Fällen können unangekündigte Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten notwendig sein, so z.B. im Falle von Hacking, Schadsoftware, kritische Softwarefehler etc.
- Mit der Veröffentlichung der Stellenanzeige ist keine Zusage einer bestimmten Aufrufrate, einer bestimmten Bewerberanzahl oder einer erfolgreichen Vermittlung verbunden. Etwaige Angaben zu durchschnittlichen Bewerberzahlen beruhen auf statistischen Erfahrungen und können nicht auf den Einzelfall verbindlich angewendet werden. Soweit nicht anders vereinbart, werden Stellenanzeigen automatisch entfernt, sobald ihre Laufzeit abgelaufen ist. Die Stellenanzeigen sind danach im Verwaltungsmodul noch vorhanden und können durch weitere Buchungen erneut veröffentlicht werden.
- Profilerstellung
- Kunden haben die Möglichkeit, ein eigenes Profil für die Selbstdarstellung auf der Plattform anzulegen. Dies kann durch Nutzung eines Fragebogens oder durch Eingabe von freiem Text erfolgen. Superheldin kann darüber hinaus auch die individuelle Gestaltung einer solchen Seite von einem gesonderten Entgelt abhängig machen. Zugelassene Formate für Bilddateien oder Broschüren sind in der Eingabemaske angegeben.
- Vor der Veröffentlichung behält sich Superheldin das Recht vor, zu prüfen, ob die Angaben den Nutzungsbedingungen und den Verhaltensregeln entsprechen, und das Profil erst nach einer solchen Prüfung freizuschalten. Die Verhaltensregeln, soweit vorhanden, werden auf der Webseite von Superheldin veröffentlich und regelmäßig aktualisiert.
- Der Kunde hat sicherzustellen, dass der Nutzername insbesondere nicht gegen die Markenrechte Dritter verstößt und keine sexuellen, sexistischen, fremdenfeindlichen, hetzerischen oder sonstigen Bezüge aufweist, die nach dem billigen Ermessen von Superheldin für unangemessen befunden werden. Die Änderung eines Benutzernamens, der gegen die Markenrechte Dritter verstößt oder von Superheldin für unangemessen befunden wird, steht im freien Ermessen von Superheldin.
- Superheldin ist berechtigt, Stellenanzeigen oder Bewerbungsprofile zu entfernen oder einzelne Kunden zu sperren, soweit der Kunde sich gegenüber anderen Nutzern feindselig, aggressiv, fremdenfeindlich, sexistisch, beleidigend, diskriminierend oder in sonstiger Weise unangemessen verhält oder der Verdacht besteht, dass die Stellenanzeige oder das Bewerbungsprofil missbräuchlich erstellt wurden.
- Sofern zwischen den Parteien die Erstellung des Profils durch Superheldin vereinbart wurde, wird Superheldin das Profil freischalten. Dem Kunden wird, wenn die Profilerstellung durch Superheldin vereinbart wurde, der Zugriff und die Verwaltung des Profils ermöglicht.
- Die Registrierung und die Erstellung des Profils ist kostenlos möglich. Die Schaltung von Anzeigen und andere Leistungen der Superheldin sind hingegen nur gegen Vergütung erhältlich.
- Superheldin behält sich ausdrücklich vor, Inhalte, die gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen, ohne Ankündigung zu sperren und ggfs. nach einer Anhörung zu löschen. Gleiches gilt für Inhalte, die gegen die Verhaltensregeln der Jobplattform verstoßen.
- Verhaltensregeln
Der Kunde hat sich an die Verhaltensregeln, die Superheldin auf ihrer Webseite veröffentlicht hat, zu halten. Verstößt ein Kunde gegen die Verhaltensregeln, mahnt Superheldin den Kunden ab. Wird das störende Verhalten dann nicht innerhalb von zwei (2) Tagen abgestellt, ist Superheldin berechtigt, den Vertrag zu kündigen und das Nutzerkonto des Kunden zu sperren.
- Ansprache durch Bewerber
Mit der Registrierung erhalten Jobsuchende die Möglichkeit, eine Bewerbung direkt an den Kunden zu adressieren. In diesem Fall werden der Text und etwaige Anlagen der Bewerbung direkt an den Kunden per E-Mail versendet. Eine separate Speicherung der Bewerbung auf der Jobplattform findet nicht statt. Die Kontaktaufnahme mit Bewerbern ist auf dem gleichen Weg möglich, soweit die Bewerber dies zugelassen haben.
- Bewertungssystem
Es steht Superheldin frei, ein Bewertungssystem einzuführen, durch das Jobsuchende einen Kunden basierend auf eigenen Erfahrungen im Unternehmen zur Familienfreundlichkeit nach von Superheldin festgelegten Parametern bewerten können. Sollte der Kunde der Ansicht sein, dass bestimmte Bewertungen nicht den Tatsachen entsprechen, wird der Kunde sich zuerst an Superheldin wenden und Superheldin die Klärung des Sachverhalts innerhalb einer angemessenen Frist ermöglichen, bevor weitere Maßnahmen ergriffen werden.
Stellenanzeigen
- Auf der Jobplattform dürfen nur Angebote für Arbeitsverhältnisse und freie Mitarbeiterverhältnisse veröffentlicht werden. Angebote für Strukturvertriebe oder sonstige Beschäftigungsverhältnisse, die zunächst eine finanzielle Leistung der Jobsuchenden voraussetzt, sind unzulässig. Superheldin kann in den Verhaltensregeln weitere Jobangebote ausnehmen.
- Soweit der Kunde in seinem Profil oder seiner Stellenanzeige andere Webseiten verlinkt, hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die verlinkten Webseiten den gesetzlichen Anforderungen, insbesondere im Hinblick auf den Datenschutz und das Impressum erfüllen. Dies gilt auch für das Profil selbst.
- Der Kunde ist verpflichtet, für die Einhaltung der Anforderungen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz im Profil und den Jobanzeigen Sorge zu tragen.
- Der Kunde ist verpflichtet, selbst die Rechte und die Rechtmäßigkeit aller Elemente seines Profils und Stellenanzeigen zu klären und stellt Superheldin insofern von sämtlichen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung von Rechten Dritter, insbesondere Urheber- oder Markenrechte, sowie wegen der Verbreitung rechtswidriger Inhalte frei. Dies schließt die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung ein. Superheldin wird den Kunden unverzüglich informieren, sollten Dritte eine entsprechende Rechtsverletzung behaupten, und wird ohne vorherige Stellungnahme des Kunden keine Ansprüche Dritter anerkennen.
- Zahlungen
- Soweit nichts anderes vereinbart wird, sind Zahlungen innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Freischaltung der Stellenanzeige bzw. Freischaltung der jeweiligen Nutzungsoption fällig. Soweit als Zahlungsweise nicht Überweisung gewählt wurde, ist Superheldin mit der Freischaltung der Werbeanzeige bzw. der Nutzungsoption zum Forderungseinzug berechtigt.
- Soweit eine Monatspauschale vereinbart wurde, wird Superheldin diese monatlich in Rechnung stellen, diese sind zahlbar innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Rechnungsstellung.
- Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung per Überweisung.
- Aufrechnungen oder Zurückbehaltungsrechte können durch den Kunden nur mit unbestrittenen Forderungen oder mit durch gerichtliches Urteil rechtskräftig festgestellten Forderungen ausgeübt werden.
- Geheimhaltungsklausel / Referenzkunden
- „Vertrauliche Informationen“ bezeichnet sämtliche Informationen, die zwischen den Parteien im Rahmen dieses Vertrages ausgetauscht werden, unabhängig davon, ob dies mündlich oder schriftlich geschieht, die als vertraulich bezeichnet werden oder die aufgrund der Umstände der Übermittlung als vertraulich anzusehen sind, insbesondere die Regelungen des Vertrages oder dieser AGB. Dies gilt insbesondere für etwaige wirtschaftliche Kennzahlen von Superheldin, Nutzungsstatistiken und Auswertungen sowie sonstige Informationen über die technische Umsetzung des Jobportals und dessen wirtschaftlichen Erfolg. Nicht als vertrauliche Informationen gelten solche Informationen, die der anderen Partei bereits nachweislich vor der Übermittlung bekannt waren, ohne einer Vertraulichkeitsvereinbarung zu unterliegen, die während der Vertragslaufzeit, ohne einen Vertragsverstoß der Parteien, öffentlich bekannt werden, die während der Vertragslaufzeit durch Mitarbeiter der Parteien, die keinen Zugang zu den vertraulichen Informationen hatten, selbstständig entwickelt wurden, die durch die mitteilende Partei Dritten ohne Vertraulichkeitsbestimmung offengelegt werden oder die aufgrund eines vollziehbaren Beschlusses oder sonstigen Bescheids eines Gerichts, einer Behörde oder sonstigen Regierungsorganisation öffentlich zu machen sind. Im letzteren Fall verpflichtet sich jedoch die Adressantin des Beschlusses, die andere Partei unverzüglich hierüber zu informieren und diese im Rahmen der rechtlichen Anfechtung eines solchen Beschlusses angemessen zu unterstützen. Grundsätzlich sind sämtliche technischen Informationen Bestandteil der vertraulichen Informationen, soweit diese nicht unter einer Open Source Lizenz vertrieben werden.
- Die empfangende Partei verpflichtet sich, sämtliche vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und diese, außer zum Zweck der Vertragserfüllung, nicht zu nutzen oder Dritten gegenüber zugänglich zu machen. Die empfangende Partei darf die Informationen lediglich ihrer Geschäftsführung, Angestellten und Beratern zugänglich machen, soweit auch diese der Geheimhaltung nach diesen Vorschriften unterliegen und soweit diese mit den Belangen dieses Vertrages befasst sind. Die empfangende Partei wird alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um eine unberechtigte Nutzung der vertraulichen Informationen zu verhindern und wird die übermittelnde Partei unverzüglich von jedem Verdacht einer unberechtigten Nutzung oder Übermittlung informieren.
- Superheldin ist berechtigt, den Kunden als Referenzkunden unter Nutzung seines Logos auf der Webseite von Superheldin und in seiner sonstigen Selbstdarstellung zu benennen, so lange das Vertragsverhältnis (die Registrierung) besteht.
- Haftung
- Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Superheldin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind.
- Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Superheldin nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Die Einschränkungen der Absätze 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Superheldin, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
- Garantien
- Der Kunde garantiert hiermit, dass er in Bezug auf von ihm Rahmen des Vertrags übergebene oder auf der Plattform genutzte Materialien, insbesondere Fotos, Logos und Designs, zur Nutzung berechtigt ist und die Verwendung dieser Materialen auf der Plattform oder in Kampagnen der Superheldin nicht die Rechte Dritter verletzt.
- Superheldin garantiert hiermit, dass die vertraglich vorgesehene Nutzung der Materialien, die Superheldin für den Kunden im Rahmen des Vertrags ggf. erstellt, nicht die Rechte Dritter verletzt. Für vom Kunden bereitgestellte Bestandteile solcher Materialen gilt diese Garantie nicht.
- Sofern eine Partei von einem Verstoß gegen die Rechte Dritter in Bezug auf solche Materialen Kenntnis erlangt, wird sie die andere Partei unverzüglich unterrichten. Die Parteien verpflichten sich diesbezüglich, sich bei der Verteidigung gegen die Geltendmachung solcher Ansprüche Dritter nach besten Kräften zu unterstützen. Die gegen eine der oben stehenden Garantien verstoßende Partei wird die jeweils andere Partei von allen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freistellen.
- Vertragslaufzeit und Kündigung
- Der Vertrag über die Nutzung der Plattform läuft auf unbestimmte Dauer. Die Parteien können den Vertrag über die Nutzung der Plattform mit einer Frist von zwei (2) Monaten ordentlich kündigen. Superheldin ist sodann berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Account des Kunden zu löschen. Die ordentliche Kündigung seitens Superheldin ist ausgeschlossen, sofern laufende kostenpflichtige Buchungen des Kunden über den Kündigungszeitraum hinaus vorliegen. Superheldin kann den Vertrag kündigen und den Account löschen, sofern der Kunde den Account vierundzwanzig (24) Monate nicht genutzt hat. Superheldin wird den Kunden nach zwölf (12) Monaten der Nichtnutzung darauf hinweisen.
- Verträge über kostenpflichtige Leistungen haben die jeweils vereinbarte Laufzeit. In Bezug auf Verträge über kostenpflichtige Leistungen ist die ordentliche Kündigung für beide Parteien ausgeschlossen.
- Der Kunde kann den Vertrag über die Nutzung der Plattform mit E-Mail an hallo@superheldin.io kündigen. Die E-Mail muss den Benutzernamen des Accounts enthalten sowie von der E-Mail-Adresse stammen, die im Accounts des Kunden hinterlegt ist.
- Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
- Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch Superheldin aufgrund eines Verschuldens des Nutzers, ist Superheldin nicht dazu verpflichtet, die Vergütung für bereits gebuchte Anzeigen oder Leistungen zurückzugewähren oder zu erstatten. Der Vergütungsanspruch von Superheldin bleibt insofern bestehen, wenn die Vergütung noch nicht vollständig gezahlt wurde.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung durch Superheldin besteht insbesondere:
- wenn der Kunde eine fällige Vergütung nach dreißig (30) Tagen noch nicht gezahlt hat oder zum zweiten Mal in Folge innerhalb von sechs (6) Monaten einen Betrag verspätet zahlt;
- wenn der Kunde bewusst gegen die vorliegenden allgemeinen Nutzungsbedingungen verstößt und zwar trotz des Zugangs einer diesbezüglichen Mahnung von Superheldin;
- wenn besondere Umstände vorliegen, in denen Superheldin ein Festhalten am Vertrag nicht zugemutet werden kann, insbesondere bei der Begehung strafbarer Handlungen nach dem Strafgesetzbuch (StGB), wobei es dann einer Mahnung nicht bedarf.
- Statt einer Kündigung aus wichtigem Grund kann Superheldin den Account des Kunden für eine Dauer von bis zu einem (1) Monat sperren. Für die Dauer der Sperrung fallen keine Zahlungen an.
- Geltendes Recht / Gerichtsstand / Änderungen des Vertrags oder AGB
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts, die auf die Anwendung anderer Rechtsordnungen verweisen, sowie des UN-Kaufrechts.
- Gerichtsstand für Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, München.
- Änderungen des Vertrages oder Abweichungen von diesen AGB bedürfen der Schriftform. Gleiches gilt für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses.
- Superheldin ist berechtigt, die Geschäftsbedingungen ohne Angabe von Gründen zu ändern, soweit hierdurch der Kunde nicht wider Treu und Glauben benachteiligt wird. Änderungen werden durch Veröffentlichung auf https://www.superheldin.io/agb und die Übermittlung per E-Mail an die Kunden bekannt gegeben. Inhaltlich sind Änderungen dann zulässig, soweit sich durch inhaltliche Erweiterungen des Produkts neuer Regelungsbedarf ergibt, insbesondere soweit den Nutzern neue Funktionen zur Verfügung gestellt werden oder soweit sich durch Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen ein Anpassungsbedarf ergibt, insbesondere dann, wenn einzelne Regelungen dieser Nutzungsbedingung unwirksam sind oder werden sollten. Widerspricht der Nutzer der Geltung der neuen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb von zwei (2) Wochen ab Bekanntgabe und der Möglichkeit der Kenntnisnahme gegenüber Superheldin gelten die geänderten Geschäftsbedingungen als angenommen. Superheldin wird in der Bekanntgabe der Änderungen auf die Möglichkeiten des Widerspruchs, die Frist und die Rechtsfolgen, insbesondere eines unterbliebenen Widerspruchs, hinweisen. Im Falle des fristgemäßen Widerspruchs ist Superheldin zur ordentlichen Kündigung des Vertrages mit einer Frist von sieben (7) Tagen berechtigt. Bis zur Vertragsbeendigung gelten die bisher geltenden Geschäftsbedingungen fort.
AGB für Jobsuchende
- Leistung von Superheldin / Vertragsschluss / Einbeziehung AGB
- Superheldin GmbH, Reichenbachstr. 16, 80469 München (im Folgenden „Superheldin“) bietet eine Plattform für Stellenanzeigen. Auf der Plattform können Unternehmen (einschließlich der öffentlichen Hand, nachfolgend „Unternehmen“) Stellenanzeigen schalten, Jobsuchende ansprechen und von Jobsuchenden angesprochen werden. Die Plattform richtet sich auf der Arbeitnehmerseite gezielt an Frauen.
- Superheldin bietet auf der Webseite „Superheldin.io“ den Zugang zur Superheldin-Jobplattform („Jobplattform“) an. Jobsuchende können ein Profil erstellen oder direkt mit einem Unternehmen in Kontakt treten. Die Profile der Jobsuchenden können von Unternehmen eingesehen werden und Unternehmen können mit den Jobsuchenden direkt Kontakt aufnehmen.
- Die Nutzung der Plattform unterliegt den folgenden allgemeinen Nutzungsbedingungen der Superheldin. Der Einbeziehung von AGB der Jobsuchenden wird ausdrücklich widersprochen, außer Superheldin hat ausdrücklich der Einbeziehung fremder AGB zugestimmt.
- Das Angebot der Superheldin für Jobsuchende richtet sich ausschließlich an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.
- Registrierte Jobsuchende haben die Möglichkeit auf der Webseite:
- Ein eigenes Profil einzustellen
Superheldin stellt Jobsuchenden die Möglichkeit zur Verfügung, ein eigenes Profil mit Angaben zur Person und zum beruflichen Lebenslauf zu erstellen. Diese Profile können durch die Auswahl verschiedener Auswahlmöglichkeiten und durch das Ergänzen von freiem Text erstellt werden.
Außerdem können Jobsuchende Dateien an das Profil anhängen, insbesondere selbst erstellte Lebensläufe. Die technischen Vorgaben sind jeweils im Formular ersichtlich.
Diese Dateien sind vorher auf etwaige Schadsoftware (Viren, Trojaner etc.) zu durchsuchen. Superheldin behält sich eine solche Prüfung ausdrücklich vor und wird nur Dateien mit entsprechenden Formaten veröffentlichen, die keine Schadsoftware enthalten.
Die Profile der Jobsuchenden sind nur für Unternehmen einsehbar, nicht für andere Jobsuchende
- Bewerbungen bei Unternehmen einzureichen
Registrierte Jobsuchende können direkt Kontakt mit einem Unternehmen aufnehmen, dass auf der Plattform inseriert. Die Kommunikation wird direkt an das Unternehmen versendet. Das Unternehmen kann dann entweder direkt mit den Jobsuchenden per E-Mail in Kontakt treten oder über die Plattform eine Nachricht an die hinterlegte E-Mailadresse versenden.
- Soweit Superheldin die Möglichkeit zur Bewertung von Unternehmen bietet, sind Jobsuchende verpflichtet, nur wahrheitsgemäße Bewertungen vorzunehmen und eine Bewertung nur aufgrund der tatsächlichen Erfahrung mit dem Unternehmen abzugeben. Sollte das Unternehmen eine Bewertung streitig stellen, hört Superheldin betroffene Jobsuchende zunächst an. Soweit Zweifel an der Wahrheit der Bewertung verbleiben, kann Superheldin Bewertungen im freien Ermessen entfernen.
- Jobsuchende können das Profil jederzeit bearbeiten oder auf „anonym“ schalten, so dass es auch nicht von Unternehmen eingesehen werden kann.
- Die Nutzung ist für Jobsuchende grundsätzlich kostenfrei.
- Vertragsschluss / Registrierung und Nutzung der Plattform „Superheldin“
- Zur Inanspruchnahme der von Superheldin angebotenen Leistungen sind auf Seite der Jobsuchenden nur Verbraucher ab 18 Jahren zur Nutzung berechtigt. Die Jobplattform richtet sich an Mütter auf der Jobsuche, dies ist jedoch keine rechtliche Voraussetzung zur Nutzung der Plattform.
- Durch Betätigen des Buttons „Registrierung abschließen“ durch die Jobsuchenden unterbreiten Jobsuchende Superheldin ein Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrages für die Jobplattform. Superheldin ist frei darin, das Angebot anzunehmen oder abzulehnen. Die Bestätigung des Eingangs der Registrierung bzw. die Bestätigung der angegebenen E-Mailadresse stellt noch keine Annahme des Angebots dar. Das Angebot kann durch Freischaltung des Accounts für die Nutzung der Webseite schlüssig angenommen werden.
- Durch die Registrierung auf der Jobplattform „Superheldin“ erstellen Jobsuchende bei Superheldin einen Account unter Einbeziehung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Vor der Veröffentlichung des Profils behält sich Superheldin das Recht vor, zu prüfen, ob die Angaben den Nutzungsbedingungen und den Verhaltensregeln entsprechen, und das Profil erst nach einer solchen Prüfung freizuschalten. Die Verhaltensregeln, soweit vorhanden, werden auf der Webseite von Superheldin veröffentlich und regelmäßig aktualisiert.
- Der Benutzername darf nicht dem Namen einer tatsächlich lebenden oder verstorbenen Person entsprechen oder Ähnlichkeiten mit einem solchen Namen aufweisen, wobei der eigene Name des Nutzers hiervon ausgenommen ist. Ferner darf der Benutzername keine sexuellen, sexistischen, fremdenfeindlichen, hetzerischen oder sonstigen Bezüge aufweisen, die nach dem billigen Ermessen von Superheldin für unangemessen befunden werden. Die Änderung eines unangemessenen Benutzernamens durch die Superheldin steht in deren freien Ermessen.
- Widerruf
Für den Fall, dass Jobsuchende Guthaben für Trainingsstunden erwerben, steht ihnen folgendes Widerrufsrecht zu:
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn (14) Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Superheldin GmbH, Klenzestraße 67, 80469 München, E-Mail: widerruf@superheldin.io) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn (14) Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
–An Superheldin GmbH, Klenzestraße 67, 80469 München:
–Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
–Bestellt am (*)/erhalten am (*)
–Name des/der Verbraucher(s)
–Anschrift des/der Verbraucher(s)
–Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
–Datum
__________
(*) Unzutreffendes streichen.
- Verfügbarkeit
Superheldin ist stets um eine möglichst konstante Verfügbarkeit der Jobplattform bemüht, garantiert jedoch keine spezifische Verfügbarkeit. Die Verfügbarkeit ist von einer Vielzahl von Faktoren abhängig, auf die Superheldin selbst keinen Einfluss hat. Dennoch wird Superheldin sich darum bemühen, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten außerhalb der statistisch gemessenen Hauptnutzungszeiten durchzuführen. In bestimmten Fällen können unangekündigte Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten notwendig sein, so z.B. im Falle von Hacking, Schadsoftware, kritische Softwarefehler etc.
- Verhaltensregeln
- Jobsuchende haben sich gegenüber den anderen Nutzern stets freundlich zu verhalten.
- Superheldin ist berechtigt, Stellenanzeigen oder Bewerbungsprofile zu entfernen oder einzelne Nutzer zu sperren, soweit der Nutzer sich gegenüber anderen Nutzern feindselig, aggressiv, fremdenfeindlich, sexistisch, beleidigend, diskriminierend oder in sonstiger Weise unangemessen verhält oder der Verdacht besteht, dass die Stellenanzeige oder das Bewerbungsprofil missbräuchlich erstellt wurden.
- Vertragslaufzeit und Kündigung
- Der zwischen Superheldin und den Jobsuchenden geschlossene Vertrag gilt auf unbestimmte Zeit, es sei denn, die Parteien haben bei Vertragsschluss ausdrücklich Gegen